Protest abgelehnt
Das DFB-Sportgericht hat den Protest des 1. FC Nürnberg gegen die Wertung des Spiels MSV Duisburg – FCN mit folgender Begründung abgelehnt:
Hans-Hermann Menzel (Einzelrichter): "Der Einspruch ist zulässig, in der Sache selbst jedoch nicht begründet. Bei der strittigen Entscheidung des Schiedsrichters handelt es sich zweifelsfrei um eine Tatsachenentscheidung, die unanfechtbar ist. Dies ergibt sich eindeutig aus der Fußballregel 5, wonach die Entscheidungen des Schiedsrichters über Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, endgültig sind."
Was auch zu erwarten war. Der Club kann noch binnen 24 Stunden Einspruch gegen das Urteil einlegen.
Nürnberg wird abgewiesen
Wie ich es auch nicht anders erwartet hatte, wurde der Protest des 1. FC Nürnbergs wegen eines nicht gegebenen Tores gegen den MSV Duisburg abgewiesen. Der Protest an sich sei zulässig allerdings kann ihm nicht stattgegeben werden, da die Ent…
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Kein Einspruch
Der 1. FC Nürnberg erkennt das Urteil vom DFB-Sportgericht an und wird keinen neuerlichen Einspruch einlegen. Club-Manager Martin Bader dazu:
„Wir müssen dieses Urteil akzeptieren. Es war für uns dennoch wichtig, Mannschaft und Fa…
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Armer Wolfgang Wolf Das war ja Gestern wirklich ein spannendes Elfmeterschießen zwischen dem 1. FC Kaiserlautern und den Mainzern. Erst versemmeln die 05er ihre ersten zwei Elfmeter und dann kommt Zandi, kann mit dem dritten verwandelten Elfmeter in Folge eigentlich…
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