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Schwarz Rot Gold = Illegal!?

Sie hängen, aus den Fenster, an den Autos, an Fahnenmasten, um den Hals, überall. Die Deutschlandfahnen. Dadurch könnte die Bundesreplublik, wenn sie den Bußgelder verlangen würde, reich werden, denn im Ordnungswidrigkeiten-Gesetz steht:

§ 124 OWiG Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
(1) das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder 2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes benutzt.

(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Bundesdienstflagge unterscheidet sich von der â??normalenâ?? Bundesfahne dadurch, dass sich inmitten der Streifen (Schwarz, Rot, Gold) ein Bundesadler befindet (s. Foto).

Die Anordnung über deutsche Flaggen vom 13. November 1996, regelt, wie eine Fahne auszusehen hat und wer berechtigt ist die Bundesdienstflagge zu führen. Im Anhang 2 des Dokumentes sind sogar explizit die berechtigten aufgeführt.

In der Anordnung über deutsche Flaggen zu finden im Bundesgesetzblatt 1996 I, S. 1729-1732, Teil I Abs. 3, heißt es zum Aussehen der Bundesdienstflagge:

“Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) hat die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge, darauf, etwas nach der Stange hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, den Bundesschild, den Adler nach der Stange gewendet, Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5. Wird die Bundesdienstflagge in Bannerform verwendet, ist der Bundesschild, den Adler zum schwarzen Streifen hin gewendet, parallel zu den Längsstreifen ausgerichtet, etwas nach der Stange hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Teil je bis zu einem Fünftel übergreifend.”

via Readers-Edition.de

     

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