DFB bestraft Verbeek für Schiri-Kritik

Wie zu erwarten war hat das DFB-Sportgericht die deutliche Schiri-Schelte von Gertjan Verbeek bestraft. Verbeek hatte nach dem Spiel in Freiburg gesagt, es sei schwer, wenn man gegen “12 Mann” spiele. Für den Ersttäter Verbeek sind 5.000 Euro fällig.

Das berichten diverse Twitter-Kanäle.

https://twitter.com/BL_Latest/status/456484207548583937

Die Meldung ist noch unbestätigt. Auch unklar, ob der FCN die Strafe akzeptieren wird.

Rudi Völler, der noch einen draufpackte und gar vom “13. Mann” sprach, musste 8.000 Euro berappen (dfb.de). Daraus lässt sich aber nicht ableiten, pro Extra-Mann wären je 3.000 Euro fällig…

13 Gedanken zu „DFB bestraft Verbeek für Schiri-Kritik

  • 16.04.2014 um 19:56 Uhr
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    Falls die Meldung stimmt: Wahrheit sagen schlecht…

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  • 16.04.2014 um 19:56 Uhr
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    Wo leben wir wenn sogar Kritik bestraft wird?????

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  • 16.04.2014 um 20:18 Uhr
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    Das muss so eine Art Majestätsbeleidigung sein, weil selbst einen Richter an einem ordentlichen Gericht darf man straffrei kritisieren.

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    • 16.04.2014 um 23:16 Uhr
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      Claus:
      Das muss so eine Art Majestätsbeleidigung sein, weil selbst einen Richter an einem ordentlichen Gericht darf man straffrei kritisieren.

      Das wird aber vermutlich nicht per Sky im TV in Millionen Wohnzimmer und Eckkneipen ausgestrahlt.

      Bei Verbeek und diesem Spiel menschlich nachvollziehbar, aber die Bundesliga hat eben eine so gewaltige Medienpräsenz, daß die Wirkung fatal sein kann. Für mich geht es in Ordnung, daß er es gesagt hat aber auch die Strafe aufgrund der Regularien.

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  • 16.04.2014 um 20:26 Uhr
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    Würde sagen der DFB verstößt gegen das Grundgesetz und zwar gegen die Meinungsfreiheit
    ich würde an verbeeks stelle vor gericht ziehen und den DFB verklagen

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  • 16.04.2014 um 21:07 Uhr
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    Schiedsrichter haben anscheinend denselben Unfehlbarkeitsstatus wieder Papst in der katholischen Kirche. Zumindest für Normalsterbliche.Allenfalls darf der Oberschiedsrichter oder ein Funktionär aus der obersten Riege der Funktionäre kritisieren.
    Vielleicht sollte man diese Gerichtsbarkeit in bezug auf ihre Verfassungsmäßigkeit wirklich mal vor einem ordentlichen Gericht überprüfen lassen.
    Auch Sippenhaft oder Strafen für Vereine, die gar keine Möglichkeit haben, einen Menschen am Werfen von Feuerzeugen zu hindern, scheinen mir rechtlich sehr fragwürdig.
    Unabhängig davon, daß ich das Werfen von Gegenständen auf Menschen selbstverständlich verurteile.

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  • 16.04.2014 um 22:44 Uhr
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    Der Sv Wilhelmshaven versucht ja grade vor einem ordentlichen Gericht gegen die Sportgerichtsbarkeit vor zu gehen-die FIFA droht schon mal mit einem WM Ausschluss für Deutschland…

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    • 17.04.2014 um 00:17 Uhr
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      Christian-Berlin:
      Der Sv Wilhelmshaven versucht ja grade vor einem ordentlichen Gericht gegen die Sportgerichtsbarkeit vor zu gehen-die FIFA droht schon mal mit einem WM Ausschluss für Deutschland…

      Ohh das könnte schlimm enden. Wir deutschen kommen mit Steuererhöhungen, Gebührenverordnungen und ohne Maut klar. Aber bei der Fußball WM kennen wir, glaube ich, keinen Spaß. Das könnte schon eine Lichterkette , Hungerstreik oder Ostermarsch hervorrufen.
      Vielleicht würden sich sogar die Radikalen an die Knöchel von Top Stars wie Messi ketten. 😉

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  • 17.04.2014 um 08:54 Uhr
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    Fans von Cottbus mit einer Dauerkarte haben gerade erfolgreich gegen die Massenhaft der Blocksperre geklagt.
    Aber bei einer Gerichtsbarkeit in D, die sowas wie Hoeness, Mollath, Ulvy oder die Besteuerung von Luft produziert und zulässt, würde ich da keine großen Hoffnungen auf eine gerechte Rechtssprechung setzen.

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  • 20.04.2014 um 21:35 Uhr
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    Man sollte prüfen, ob man diesen selbstgerechten DFB-Funktionären bzw. Betonköpfen, nicht klar machen kann, dass wir erstens im 21.Jh. und 2. in einem Rechtsstaat leben, in dem es ein Recht der freien Meinungsäußerung gibt. Dieses Recht dürfen auch einige selbsternannte Zurückgebliebene nicht beschädigen. Wir haben schon öfter erlebt, dass Spiele durch eindeutig parteiisch entscheidende Schiris entschieden wurden. Und es ist Merkmal des Reichtums unserer Sprache, solche Zusammenhänge so auszudrücken, wie es Verbeek mit vollem Recht machte. Wenn diese versteckten Verfasser solcher Ahndungen, anderer Meinung sind, dann sollen sie sie äußern. Aber jemanden für eine Aussage zu bestrafen, die nicht ins Selbstbild einer Organisation passt, geht gar nicht. Das geht weder wenn sie wahr ist noch, wenn sie falsch ist. Wenn es sich um eine unzutreffende Beleidigung oder üble Nachrede handelt, dann ist dafür ein ordentliches Gericht zuständig. Aber die Herren, die sich offenbar an der moralischen Haltung eines Herrn Platter orientieren, was ihre selbstgerechte Selbstermächtigung und Rücksichtslosigkeit gegenüber unserer Meinungsfreiheit betrifft, sollten mal aus der Deckung des Verbands hervortreten und sich namentlich zu erkennen geben. Diese klammheimliche Beschneidung unserer rechtstaatlichen Ordnung ist nicht mehr hinnehmbar.
    Ich bestehe auf meinem Recht, die unzensierte persönliche Meinung jedes Trainers und sonstiger Menschen zu jedem Ereignis in jedem Medium hören zu können. Der Versuch des DFB, kritische Äußerungen innerhalb seines Wirkungsfeldes durch Bestrafung zu unterdrücken stellt eine grundgesetzwidrige Überschreitung seiner internen Regelungsbefugnis dar. Es ist zu befürchten, dass hier im innersten Kern dieselbe Einstellung vorliegt, die es als selbstverständlich ansah, die Weiße Rose für ihre Kritik bestrafen zu können.

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  • 20.04.2014 um 21:54 Uhr
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    ad JUWE.

    was ist das denn für eine komische Begründung? Nur weil eine persönliche Meinung von vielen Menschen wahrgenommen werden kann, soll sie strafwürdig sein? Ist der päpstliche Segen urbi et orbi also auch strafwürdig? Nein, lieber JUwe, da denk doch nochmal über Dich als selbständige Person und Dein untertäniges (verzeih bitte, aber das muß so genannt werden) Verhältnis gegenüber “Regularien” nach. Wenn Regularien gerechtfertigt sind und nicht in die Rechte anderer einschneiden, dann mögen sie ihren Zweck erfüllen, bestimmte Lebensbereiche zu regeln – wenn sie diesen Zweck jedoch verfehlen oder anmaßend übersteigen, so sind sie illegitim und somit NIX. Da solche illegitimen Regularien wie inaktive Viren im Verborgenen ein scheinbar legales Dasein haben, solange sie nicht virulent werden, kommt es zu dem Vorurteil, sie seien eo ipso legitim, weil sie schon so lange “gelten” = da sind.
    Ja, wenn wir nicht im kleinen aufpassen, werden wir auch im Großen von den Großköpfen gern beschissen.

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    • 20.04.2014 um 22:03 Uhr
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      zabogobl: Ist der päpstliche Segen urbi et orbi also auch strafwürdig?

      lol…wer wird denn mit urbi et orbi beleidigt?

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  • 20.04.2014 um 22:27 Uhr
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    ad Juwe:

    Du verschiebst jetzt Deine Argumentation. Zuvor redest Du nur von der riesigen Medienpräsenz – also davon, dass die Äußerung viele Menschen mitkriegen. Das trifft genau auf urbi et orbi zu.

    Was Du jetzt erst sagst: Du qualifizierst die Aussage Verbeeks offenbar von vornherein stillschweigend als “Beleidigung”. Das aber trifft ja gerade nicht zu. Es ist nur Deine subjektive Voreingenommenheit. Verbeeks Aussage ist m.E. die ironische (übrigens in solche Fällen durchaus gebräuchliche) Beschreibung eines nachprüfbaren Sachverhalts. Ob diese als Beleidigung zu werten ist, wäre erst zweifelsfrei, wenn eine “objektive” Untersuchung der Schiedsrichterleistung ergäbe, dass dessen Entscheidungen keines der beiden Teams begünstigt oder benachteiligt hat. Oder ist allein schon die Verwendung von Ironie in der Darstellung von Sachverhalten beleidigend?
    Aber selbst wenn es so wäre – der DFB und ebenso seine selbsternannten Saubermänner, können nicht ins allgemeine Recht der freien Meinungsäußerung eingreifen. Wir sind keine kleinen Kinder, die sich von ein paar selbsternannten Möchtegern-Sittenwächtern ihre Grundrechte beschneiden lassen sollten

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